von Dr. Sonja Lange (August 2013)
Vergangene Woche verurteilte das LG Bielefeld einen inzwischen approbierten Arzt wegen fahrlässiger Tötung. Während seines Praktischen Jahrs hatte er einem Säugling ein Medikament gespritzt, das oral zu verabreichen gewesen wäre. Ein Organisationsverschulden der Klinik ändere an der strafrechtlichen Haftung des Mannes nichts. Zu Risiken in der (Fach-)Arztausbildung Sonja Lange.
Die eindeutige Alleinhaftung des Mediziners in Ausbildung für einen Fehler, der vielleicht „jedem passieren könnte“, mag ungewöhnlich anmuten. Der Auftakt für eine Haftungswelle von Ärzten im Praktischen Jahr (PJ) ist das Urteil dennoch nicht…