Erbrecht

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„Sterben macht Erben“ sagt ein altes Rechtssprichwort, doch deckt dies nur einen Teil des Komplexes Erbrecht ab. Zwar ist mit dem juristischen Teilgebiet des Erbrechts selbstverständlich auch die häufig langwierige Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft verbunden, die Vollstreckung eines Testaments oder auch erst die Ermittlung der Erben. Für den erfolgreichen Unternehmer und den verantwortungsvollen Familienvater ist jedoch die vorausschauende Nachlassplanung von noch größerer Bedeutung. Denn obwohl die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge recht starr sind und im Wesentlichen die mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung des Nachlasses auf die gesetzlichen Erben vorsehen, lassen sich gestalterisch in aller Regel sehr genau die Wünsche umsetzen, die Sie haben: Die Übertragung Ihrer Praxis auf einen Nachkömmling; der Erhalt des Familienheimes; die Sicherung des Vermögens zur Finanzierung des Studiums der Kinder; eine Rente für einen entfernteren Angehörigen und vieles mehr. Verkompliziert wird dies durch das Bestreben des Fiskus, einen möglichst großen Teil des Kuchens über die Erbschaftssteuer zu erhalten. Dieses Stück klein zu halten ist – neben der Berücksichtigung Ihrer sonstigen Wünsche – ein weiterer Teil unserer Arbeit.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses und der Erstellung Ihres Testaments. Selbstverständlich können Sie aber auch bei Erbstreitigkeiten auf uns zukommen.

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