Strafrecht

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Als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut, aber auch als Apotheker, Physiotherapeut oder Angehöriger eines anderen Heilberufes sind Sie durch die enge Arbeit mit und an Menschen, aber auch durch die Tätigkeit in einem streng reglementierten und verwaltungslastigen Bereich strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers oder schon die Impfung eines Kindes gegen den Willen des geschiedenen Elternteils kann in einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung münden.

Die Einführung der Paragraphen zur Korruption im Gesundheitswesen („Antikorruptionsgesetz“) hat zu einer Vervielfältigung der Ermittlungsverfahren geführt, da schon eine ungünstig gestaltete Beteiligung an einem Unternehmen als korruptiv angesehen werden kann, und teilweise schon einfache Fälle falscher Abrechnung als Verdacht auf Abrechnungsbetrug zur Strafanzeige gebracht werden. Auch die gegenseitige Empfehlung von Patienten kann, sofern ein Vorteil damit verbunden ist, als Zuweisung gegen Entgelt strafbar sein. Auch Sterbehilfe, Präimplantationsdiagnostik, der Umgang mit Betäubungsmitteln, die ärztliche Schweigepflicht und damit die Frage, wer in welchem Umfang Einsicht in Patientenakten nehmen darf, sind Themengebiete, bei denen der strafrechtliche Aspekt beachtet werden muss. Hinzukommen Fälle wie der Vorwurf sexueller Handlungen mit einem Patienten, das Ausstellen von Gefälligkeitsattesten, das (falsche) Führen akademischer Grade und vieles mehr.

Bereits bei Vorliegen eines Tatverdachts kann die strafrechtliche Maschinerie mit voller Wucht anlaufen: Die Praxis wird durchsucht, Geschäftsunterlagen und Patientenakten, ja sogar Computer und die gesamte Praxis-EDV werden beschlagnahmt und Patienten und Angestellte als Zeugen von der Polizei oder dem Staatsanwalt vernommen. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, ist der Imageschaden oft enorm. Umso gravierender sind die Folgen, wenn es gar zur Hauptverhandlung kommt, welche öffentlich ist und oft auch Zuschauer und die Presse anzieht.

Wie in der Medizin ist daher Prävention wichtig. Wir helfen Ihnen, bei den verwirrend verflochtenen Normen wie Berufsordnung, SGB V, Vorschriften und Verträge der KV usw. mit den Tatbeständen des Strafgesetzbuches und zahlreicher weit über verschiedene Gesetze verstreute Strafvorschriften, den Überblick zu bewahren und strafrechtliche Risiken einzuschätzen und zu vermeiden. Wurde bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet und haben sich Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Ihnen gemeldet, unterstützen wir Sie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden, beraten Sie, wann es besser ist auszusagen und wann es besser ist zu schweigen und versuchen alles, um die belastende Situation einer Hauptverhandlung zu vermeiden.

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