Vertragsstrafenvereinbarungen mit angestellten Ärzten – wirksamer Schutz vor vertragswidriger Lösung des Arbeitsverhältnisses?

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong Vertragsstrafen finden sich in Arbeitsverträgen mit Ärztinnen und Ärzten vom Weiterbildungsassistenten über angestellte Ärzte in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren bis hin zu Chefärzten in Krankenhäusern. Eine Vertragsstrafe wird häufig für den Fall des Vertragsbruchs wie z.B. Nichtantritt der Stelle, Nichteinhaltung vereinbarter Kündigungsfristen aber auch Verletzung von Verschwiegenheitspflichten oder Verstößen gegen ein …