Anstellung eines Arztes

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Anstellung eines Arztes

Arbeitsrechtlich einwandfrei


Sie planen die Einstellung eines Arztes und benötigen die Unterstützung unserer Anwälte?

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Die Suche nach Unterstützung ist gerade im vertragsärztlichen Bereich mit zahlreichen Hürden verbunden. Viele Planungsbereiche sind gesperrt, ein Versorgungsauftrag, ein Kassenarztsitz oder eine Anstellungsgenehmigung kaum zu erhalten. Trotzdem brauchen Sie Unterstützung, um Ihre Patienten zu versorgen oder um mehr Zeit für berufsständisches Engagement oder Ihre Familie zu haben.

Sofern Sie Glück haben und über einen freien Versorgungsauftrag verfügen oder Ihr Planungsbereich entsperrt ist, benötigen Sie „nur“ einen Arbeitsvertrag, welcher aber gerade im ärztlichen Bereich aufgrund berufs-, kassenarzt- und steuerrechtlicher Vorgaben einige Besonderheiten bereithält.

Andernfalls gilt es, kreativ zu werden. Die Möglichkeiten, dennoch einen Arzt anzustellen, reichen von der Beschäftigung von Weiterbildungs- und Sicherstellungsassistenten über Jobsharing-Lösungen und die Teilung von Vertragsarztsitzen bis hin zum Kauf und der Integration anderer Praxen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Ziel zu erreichen. Dazu definieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Bedarf und Ihre Möglichkeiten und analysieren Ihren Honorarbescheid, um mit Ihnen die Vor- und Nachteile eines Jobsharings gegeneinander abzuwägen. Wir erstellen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Arbeitsvertrag und führen für Sie das Verfahren vor dem Zulassungsausschuss oder bei der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung.