Arbeitsrecht

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Arztpraxis und MVZ

Die Führung eines Unternehmens bringt zwangsläufig früher oder später arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Dies beginnt mit der Einstellung Ihrer ersten MFA, PTA oder auch Schreibkraft und der damit verbundenen Erstellung des Arbeitsvertrages. Neben berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Vorgaben, die zu beachten sind, stellen sich hier ganz spezifisch arbeitsrechtliche Probleme: Teilzeit und Befristungen, Abgeltung von Überstunden, Fortbildungsurlaub, flexible Arbeitszeiten, Bonusregelungen, Konkurrenzschutz und betriebliche Altersvorsorge, um nur einige zu nennen.

Das „Leben“ des Arbeitsverhältnisses bringt neue Schwierigkeiten dazu. Sind Sie mit Arbeitnehmern unzufrieden, müssen diese richtig abgemahnt werden, wenn Sie auf weitere Verfehlungen mit arbeitsrechtlichen Folgen bis hin zur Kündigung reagieren wollen. Weihnachtsgeld und andere Gratifikationen müssen richtig gewährt werden, wenn kein Anspruch darauf erwachsen soll, der von Ihnen jedes Jahr in derselben Höhe zu erfüllen wäre. Während des Mutterschutzes und in Elternzeit gelten besondere Regelungen. Oder Sie wollen Ihre Mitarbeiter belohnen, ohne dass diese Anerkennung durch Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer geschmälert wird.

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Kündigungsfristen zu beachten oder gar eine Sozialauswahl zu treffen. Häufig folgt eine Kündigungsschutzklage. Zeugnisse sind zu erstellen und offene Ansprüche abzurechnen.

Gerne unterstützen wir Sie von der Einstellung oder Übernahme der Mitarbeiter bis hin zur Vertragsbeendigung bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir erstellen und prüfen für Sie Arbeitsverträge für Ärzte, MFA, nichtärztliche Mitarbeiter und andere Berufsgruppen und beraten Sie beim Umgang mit arbeitsrechtlichen Problemen. Schließlich vertreten wir Sie bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer.

Chefärzte und Leitende Krankenhausärzte

Wir beraten und vertreten Chefärzte und Leitende Ärzte im Krankenhaus in allen das Arbeitsverhältnis betreffenden Fragen vom Vertragsabschluss bis zur Vertragsbeendigung, insbesondere zu allen Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis, Erbringung und Liquidation von Wahlleistungen, Fragen der Vergütung und des Abschlusses von Zielvereinbarungen, strukturellen und organisatorischen Änderungen bis hin zur Schließung von Abteilung oder Krankenhaus, Fragen der Mitarbeiterbeteiligung, Abmahnung und Kündigung. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten und vertreten wir Sie beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und im Kündigungsschutzprozess bundesweit vor sämtlichen Arbeitsgerichten.

Unsere Experten für dieses Thema: