Familienrecht
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Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung – das ist wahrscheinlich das Erste, was einem bei dem Begriff „Familienrecht“ in den Sinn kommt. Der Bezug zum Arztberuf erscheint nicht unmittelbar.
Tatsächlich ist aber auch das Familienrecht eng mit dem Beruf verknüpft. Das Sorgerecht ist dabei nebensächlich und in der Regel eher für den Kinderarzt beim Streit der Eltern, ob das Kind geimpft werden soll, relevant.
Eine Scheidung kann jeden Unternehmer – und damit auch jeden Praxisinhaber – jedoch vor existentielle Probleme stellen: Durch den Aufbau der Praxis wurde im Laufe der Jahre ein beträchtlicher Zugewinn erzielt, der bei der Scheidung ausgeglichen werden soll. Dieser Zugewinn ist jedoch immaterieller Natur, liquide Mittel sind nicht vorhanden. Besteht der Ehegatte auf dem Ausgleich, müssen hohe Kredite aufgenommen oder gar die Praxis oder Anteile an einer Gemeinschaftspraxis verkauft werden.
Dem beugt eine Ehevertrag vor, mit dem beispielsweise die Praxis aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen und dem Ehegatten statt dessen ein anderer Ausgleich gewährt werden kann.
Ebenfalls dem Familienrecht zuzuordnen sind Vorsorgemaßnahmen wie Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, mit denen Sie die Weichen für den hoffentlich nie eintretenden Fall stellen können, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Um der Auswahl eines Berufsbetreuers durch das Familiengericht vorzubeugen, ist es möglich, für verschiedene Lebensbereiche und Geschäftskreise einen oder mehrere vertrauenswürdige Personen zu bevollmächtigen, die Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln werden. Zugleich können Wünsche hinsichtlich einer medizinischen Behandlung für den Fall formuliert werden, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, Heilung jedoch nicht mehr in Aussicht steht.
Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber stellen aufgrund der folgenreichen Entscheidungen, die für einen nicht absehbaren Zeitpunkt in der Zukunft getroffen werden, hohe Anforderungen an die Formulierung der entsprechenden Vollmachten und Verfügungen. Auch hier unterstützen wir Sie gerne.