Spezifisch mit dem Beruf als Arzt zusammenhängende Probleme tauchen auf im Steuerrecht immer wieder und teils an unerwarteter Stelle auf. Durch unsere langjährige Erfahrung mit medizinrechtlichen Sachverhalten, sind uns auch die Fallstricke bekannt, die bei harmlos erscheinenden Projekten lauern können.
In der Regel sind es immer wiederkehrende Konstellationen, die zu beachten sind:
Auf welche Leistungen fällt Umsatzsteuer an und wie wirkt sich das z.B. auf Ihren Mietvertrag aus?
Welche steuerlichen Folgen sind an eine Nutzungsüberlassung geknüpft und lassen sich die Steuernachteile umgehen?
Kann die Anstellung eines Arztes oder eines Ernährungsberaters die Gewerbesteuerfreiheit gefährden?
Wie kann eine Praxis oder ein Gesellschaftsanteil bestmöglich auf den Nachfolger übertragen werden? Gibt es Besonderheiten bei nahen Angehörigen?
Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags oder der Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine GmbH zu beachten?
Dabei wollen wir nicht Ihren Steuerberater ersetzen. Häufig führt jedoch die Diskussion eines Steuerberaters mit seinem spezifisch steuerrechtlichen Blick und eines steuerrechtlich versierten Rechtsanwaltes mit seiner auch zivil- und vertragsarztrechtlichen Perspektive zu neuen Lösungsmöglichkeiten. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerne vor dem Finanzgericht.