von Dr. Sonja Lange (Oktober 2013)
Das OLG Hamm verurteilte einen Arzt zur Zahlung von 220.000 Euro Schmerzensgeld, weil er nicht nachweisen konnte, den Patienten vollständig über die Risiken einer Darmspiegelung aufgeklärt zu haben. Ein Urteil, das einmal mehr zeigt, wie sehr sich die Rechtsprechung von der Wirklichkeit ärztlicher Behandlungen entfernt hat, meint Sonja Lange.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm ging es um den Fall eines Patienten, der von seinem Hausarzt wegen Blut im Stuhl zu dem später beklagten Facharzt für Chirurgie zur Durchführung einer Darmspiegelung (Koloskopie) überwiesen wurde. Nach Aufklärung des Patienten, deren Umfang streitig blieb, führte der Facharzt ohne Behandlungsfehler die Koloskopie durch.